Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bezüglich der in Dänemark gelegenen Ferienhäuser. Ihr Vertragspartner ist die DanCenter A/S.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Dänemark gelegenen Ferienhäuser der dänischen DanCenter A/S den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, bzw. durch das „Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. DanCenter A/S wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Bei Buchungen über das Internet bestätigt DC auf elektronischem Wege. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anmeldung.
Soweit im Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Abkürzung DC verwendet wird, so bedeutet dieses, dass die entsprechende Klausel für die DanCenter A/S gilt.
Mit der Bestätigung übersendet DC unter anderem den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhausadresse. Kunden, die über das Internet gebucht haben, drucken bitte die Bestätigung mit dem „Haus-Voucher“ aus. Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom bzw. Heizung, Gas und Wasser). Ein vom Reisebüro mittels des CRS-Reservierungssystems eventuell erstellter Ausdruck stellt nicht die Bestätigung (Vertragsannahme) von DC dar. Des Weiteren übersendet DC dem Kunden mit der Bestätigung einen Sicherungsschein, durch den der Kunde einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erhält, vgl. Ziffer 16.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt 65 Euro. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.
Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung, des „Haus- Vouchers“ und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25 % des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch DC gegen Aushändigung des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 56 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genannten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Der Kunde erhält die Rechnung und die sonstigen Reiseunterlagen direkt von DC und hat die Anzahlung sowie die Restzahlung des Reisepreises direkt an DC zu zahlen. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung, Lastschrift oder mittels Kreditkarte erfolgen. Bei der Bezahlungsart Überweisung fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Sofern mittels Lastschrift bezahlt wird, ist der Kunde verpflichtet, an DC neben dem Reisepreis für den jeweiligen Zahlungsvorgang 0,50 Euro zu bezahlen. Falls der Kunde mittels Kreditkarte zahlt, ist er verpflichtet, an DC neben dem Reisepreis einen Betrag von 2,3 % des per Kreditkarte bezahlten Betrages zu zahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 21 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der gesamten Mietunterlagen zur Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers.
Die im Katalog angegebenen Ferienhausmietpreise sind als Wochenpreise (sonnabends bis sonnabends) angegeben. Die Höhe des Wochenpreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Wochenpreise ergeben. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, so dass sich unterschiedliche Wochenpreise ergeben, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.3.
Die Ferienhausmietpreise sind in Euro angegeben.
Beachten Sie bitte, dass Dänemark bisher nicht der Eurozone beigetreten ist (Stand: Juli 2011) und gesetzliches Zahlungsmittel in Dänemark ist weiterhin die Dänische Krone.
Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. DC ist von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im eigenen Namen zu handeln, jedoch für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer. DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.
Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem der Name des Hauseigentümers sowie die Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.
Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über die Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist das Ferienhaus mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.
Strom, Gas, Wasser und Heizung sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.). Der kW-Preis für Strom beträgt für in Dänemark gelegene Ferienhäuser zurzeit ca. 2,40 Dkk. In den Ferienhäusern mit Gemeinschaftsanlagen (z.B. gemeinsamer Pool, Sauna etc.; vgl. jeweilige Hausbeschreibung) kann der kW-Preis etwas höher sein. Wöchentlicher Normalverbrauch ohne Heizung in der Hauptsaison ca. 150 kW. In kälteren Jahreszeiten sowie bei Häusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensität der Nutzung) mit höheren Stromkosten zu rechnen. In Deutschland belegene Ferienhäuser werden teilweise mit Gas versorgt, wobei der m³-Preis zurzeit 0,70 Euro bis 1,00 Euro beträgt. Auf Nachfrage kann Sie das örtliche DC-Büro vielleicht über den jeweiligen Durchschnittsverbrauch informieren. In den Ferienhäusern, die über eine ablesbare Wasseruhr verfügen, werden Verbrauchskosten für Wasser in Höhe von 45,00 Dkk bis 55,00 Dkk per m³ erhoben. Die genaue Höhe per m³ hängt von den Kosten der jeweiligen regionalen Versorgungsunternehmen ab.
Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde bei der Schlüsselübergabe eine Kaution in Landeswährung an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter zu zahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kaution zusammen mit der 2. Rate zu bezahlen, mit Ausnahme von einigen Feriendomizilen. Diese Möglichkeit wird aus der Buchungsbestätigung hervorgehen. Standardhaus 1.000 Dkk, Haus mit Whirlpool 1.500 Dkk, Haus mit Swimmingpool 3.000 Dkk.
Sollte die Objektbeschreibung eine hiervon abweichende Angabe zur Kautionshöhe enthalten, so ist dieser abweichende Kautionsbetrag verbindlich.
Sollte der Ferienhausaufenthalt länger als drei Wochen betragen, so ist der Kunde insbesondere im Hinblick auf die mit der Dauer des Aufenthaltes steigenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten dazu verpflichtet, eine verdoppelte Kaution bei Schlüsselübergabe an DC zu zahlen. Bei Buchungen mit Anreisen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie bei Vermietung an Jugendgruppen (Jugendgruppe = weder der Kunde noch einer seiner Mitreisenden ist zum Zeitpunkt des Ferienhausmietbeginn über 25 Jahre alt) oder bei Vermietungen an Gruppen im Allgemeinen, ist der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter dazu berechtigt, eine Kaution von bis zur dreifachen Höhe des Normalbetrages und die Bezahlung einer Endreinigung, die in solchen Fällen obligatorisch ist, zu verlangen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Jugendgruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor.Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall, bevor neue Mieter einziehen./p>
Die Kautionsabrechnung zuzüglich einer Wechsel- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erfolgt innerhalb von ca. 21 Tagen nach der Abreise.
Bei Vermietung an Jugendgruppen melden sich vor Beendigung des Ferienhausaufenthaltes DC-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand des Ferienhauses zu überprüfen, damit über die erhöhte Kaution (vergleiche oben) abgerechnet werden kann.
Sollten Sie bei der Anreise in Dänemark keine Landeswährung zur Hand haben, können Sie auch in Euro bezahlen. Bei Zahlung in Euro erfolgt die Rückzahlung in Landeswährung. Beachten Sie aber, dass Wechselgebühren sowie eventuelle Kursschwankungen zu Ihren Lasten gehen.
Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Für die Einreise mit Hunden oder Kampfhunden nach Dänemark müssen besondere Bestimmungen beachtet werden.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DC, die in dem für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Katalog (bei Buchungen aufgrund des Kataloges) bzw. im Internet (bei Internetbuchungen) enthalten ist sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.
Die Leistungsbeschreibungen und Preise in dem Katalog sind für DC nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Katalog erscheint, dann gelten nur die Aussagen des nachfolgenden Kataloges.
Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.
Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den Katalogaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.
Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.
DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EURO 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn DC dem Kunden ein vergleichbares Objekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann DC vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl DC als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Ferienhäuser. DC haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.
Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. DC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kundeim Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den DC nicht zu vertreten hat.
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfe nvon DC beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen DC-Büros, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet DC zusammen mit der Bestätigung und dem „Haus-Voucher“ an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung (BRTV). Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von DC geschützt.
DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Plus (RRV Plus). Sie können eine derartige Versicherung über DC bei der Gouda Rejseforsikring, einer Zweigniederlassung der Gouda Travel Insurance (Niederlande), abschließen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.
DanCenter A/S
Spitalerstraße 16
20095 Hamburg
CVR-Nummer: 67324013