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Mietbedingungen Nordvestkysten Feriehusudlejning 2012

1. Bedingungen

Der Mietvertrag bestätigt das Zustandekommen eines Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermietungsbüro. Der abgeschlossene Mietvertrag ist verbindlich. Der Mietvertrag umfasst die in ihm genannte Wohnung mit der dazugehörenden Ausstattung. In der Wohnung dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten, als im Mietvertrag genannt. Wohnen im Ferienhaus mehr Personen als maximal zugelassen, werden diese des Ferienhauses verwiesen. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt am Samstag um 16.00 Uhr und endet am Samstag um 10.00 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Vermietungsbüro - Adresse siehe Text im Mietnachweis - während der genannten Zeiten. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Vermietungsbüros und teilen uns mit, sofern Sie voraussichtlich außerhalb der Öffnungszeiten anreisen werden. Der Schlüssel ist im Büro zurückzugeben, wobei auch Ihr Stromverbrauch und ggf. weitere anfallende Nebenkosten abgerechnet werden.

2. Zahlungsbedingungen und Depositum (Schwimmbad)

1. Rate: 33 % des gesamten Mietpreises sind innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsdatum zu zahlen.
2. Rate: Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetermin zu zahlen. Geht die Buchung später als 6 Wochen vor dem Anreisetermin ein, so ist der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Das Vermietungsbüro behält sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen. Eventuelle Gebühren in Verbindung mit der Einzahlung werden vom Mieter bezahlt. Wenn Sie ein Haus mit Schwimmbad mieten, wird eine Kaution von 272 Euro zum Ausgleich eventueller Schäden gefordert. Der Betrag wird spätestens 3 Wochen nach der Abreise zurück bezahlt.

3. Zuschlag für den Verbrauch von Elektrizität und Wasser

Der Stromverbrauch wird bei Abreise mit 0,31 Euro/kWh berechnet. Die Ablesung ist vom Mieter vorzunehmen. Ein entsprechendes Ableseblatt wird bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt. Die Netzspannung beträgt 220 Volt. Das Wassergeld für ein Poolhaus beträgt 3,90 Euro pro Tag und für ein Whirlpoolhaus 2,00 Euro pro Tag.

4. Rücktritt aufgrund von Krankheit

Auf alle Mietverträge werden für eine obligatorische Reiserücktrittsversicherung 4 % des gesamten Mietpreises (im Preis enthalten) erhoben.

5. Rücktritt aus sonstigen Gründen und Umbuchungen

Bei Rücktritt aus nicht krankheitsbedingten Gründen und Umbuchungen, vgl. oben, kann wie folgt verfahren werden:

- Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: Es wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10 % des Gesamtmietpreises, mindestens 68 Euro, erhoben.
- 89-45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: Es wird eine Rücktrittgebühr in Höhe von 33 % des Gesamtmietpreises, mindestens 68 Euro, erhoben.
- Später als 45 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: Der Mietpreis wird zu 100 % einbehalten.

Bei Neuvermietung wird der Mietpreis abzgl. einer Rücktrittgebühr in Höhe von 40 % des Gesamtmietpreises, mindestens 68 Euro, zurück erstattet. Ein Rücktritt ist dem Vermietungsbüro direkt mitzuteilen - der Mietnachweis ist zurück zu senden. Die Mietvereinbarung ist in unveränderter Form auf Dritte übertragbar, dabei werden mindestens 68 Euro Gebühr erhoben. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende schriftliche Mitteilung an das Vermietungsbüro vor Beginn des Mietverhältnisses.

6. Das Ferienhaus

Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen ist nicht gestattet. Buchungen für Jugendgruppen u.ä. sind nur gültig, sofern dies ausdrücklich im Mietnachweis vermerkt ist. Die Reinigung des Mietobjektes bei der Abreise obliegt dem Mieter. Das Ferienhaus und dessen Inventar sind in dem gleichen Zustand wieder zu übergeben, in dem sie bei der Übernahme vorgefunden wurden. Etwaige erforderliche Reinigungsmaßnahmen können auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Für das Abhandenkommen von beweglichen Sachen, sowie für während des Mietzeitraumes verursachte Schäden, haftet der Mieter. Derartige Schäden sind vor der Abreise bei der Schlüsselrückgabe dem Vermietungsbüro anzuzeigen bzw. zu ersetzen. Falls während der Mietzeit durch das Vermietungsbüro Beschädigungen, Vandalismus oder sonstige ernsthafte Schäden an der Mietsache festgestellt werden, ist das Vermietungsbüro berechtigt, dem Mieter fristlos und ohne Entschädigung zu kündigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ferienhäuser sich in Privatbesitz befinden und somit nach dem persönlichen Geschmack des Eigentümers eingerichtet und ausgestattet sind. Alle Entfernungsangaben sind Richtwerte und oftmals als direkte Luftlinie gemessen. Die Ferienhäuser sind mit Matratzen - oftmals aus Schaumstoff - in den Standardgrößen 175/190 x 70/85 cm sowie Oberbetten und Kopfkissen entsprechend der für das Objekt maximal zugelassenen Personenzahl ausgestattet.

7. Der Mieter

Der Mieter hat sich selbst gegen Schäden an der eigenen Person sowie den Begleitpersonen und deren Eigentum zu versichern.

8. Das Vermietungsbüro

Das Vermietungsbüro übernimmt keinerlei Haftung und es besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises für unvermittelt auftretende Schäden am Ferienhaus (Ausfälle an Installationen u.ä.) sowie das Auftreten von Schädlingen (Wespen, Ameisen, Fliegen u.ä.) im oder am Ferienhaus. Bitte beachten Sie, dass auch in Häusern, in denen keine Haustiere erlaubt sind, Allergien auftreten können. Das Vermietungsbüro kann nicht garantieren, dass in den Häusern niemals Hunde/Katzen o.ä. gewesen sind, da die Hausbesitzer Haustiere haben können. Das Vermietungsbüro übernimmt keinerlei Haftung für Umstände infolge von Krieg, Streik, Aussperrung, Rationierung von Öl und Benzin, Sperrungen der Landesgrenze, Seuchen, Natur- und Umweltkatastrophen oder anderen Arten höherer Gewalt. Das Büro behält sich vor, etwaige MwSt.-Erhöhungen oder offizielle Änderungen des Fremdwährungskurses u.ä. verhältnismäßig auf den vereinbarten Mietpreis aufzuschlagen.

9. Reklamationen

Beschwerden über die Sauberkeit des Hauses müssen direkt nach Einzug, spätestens 2 Stunden nach der Schlüsselabholung gemeldet werden. Schäden und Mängel an dem gemieteten Ferienhaus sind innerhalb von 48 Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses bzw. nach Eintritt des Schadens mitzuteilen. Erfolgt die Schadensanzeige später, so kann das Vermietungsbüro nicht haftbar gemacht werden. Können Schäden und Mängel, die innerhalb der zeitlichen Frist gemeldet wurden, während der Mietdauer nicht behoben werden, so ist der Mieter zu einer verhältnismäßigen Minderung des Mietpreises berechtigt. Das Vermietungsbüro behebt Schäden binnen 2 Werktagen und behält sich vor, den Mieter in ein anderes, gleichwertiges Ferienhaus umzuquartieren. Im Fall von Funktionsausfällen der Geschirrspülmaschine, der Waschmaschine, des Mikrowellen-, Fernseh- oder Radiogerätes o.ä. besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Gleiches gilt für Fehler und Mängel an etwaigen Fahrrädern, Booten, Sonnenschirmen u.ä. Hierbei handelt es sich um Extras, die den Mietpreis nicht beeinflussen, weshalb Fehler und Mängel an diesen Gegenständen auch keinen Anspruch auf Mietpreisminderung begründen. Alle anderen Arten von Schadensersatz sind ausgeschlossen.

10. Dänisches Recht

Da das Ferienhaus sich in Dänemark befindet und dänischem Eigentumsrecht unterliegt, werden etwaige Streitigkeiten nach dänischem Recht entschieden.

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Reiseanbieter

Nordvestkysten Feriehusudlejning v/Gert Tage Ritter
Søndergade 33
DK-9480 Løkken
CVR-Nummer: 32148506


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