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Mietbedingungen SJ Feriehusudlejning 2012

Die unten aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem Mieter und SJ Feriehusudlejning (im Folgenden SJ). Dies gilt insoweit als dass zwischen Mieter und SJ nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

§ 1 Angebot und Vertrag

1.1
Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter mit SJ als Vermittler dar.
1.2
Ein geschlossener Mietvertrag ist verbindlich und umfasst das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar, Zubehör sowie Grundstück wie in der Hausbeschreibung angegeben.
1.3
SJ vermietet die beschriebenen Mietobjekte, deren Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist.
1.4
Das gemietete Mietobjekt darf nicht ohne vorhergehende Vereinbarung von mehr Personen bewohnt werden, als in der Beschreibung er-laubt. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.
1.5
Sofern Haustiere mitgebracht werden, darf deren Anzahl ebenfalls die in der Beschreibung aufgeführte Höchstanzahl nicht überschreiten. Haustiere dürfen nicht im Haus allein gelassen werden. Für evtl. Haustiere kann eine Gebühr berechnet werden.

§ 2 Preis

2.1
Die angegebenen Preise im Katalog und im Internet sind grundsätzlich zuzüglich diverser Verrauchskosten. Diese können von Haus zu Haus oder von Gegend zu Gegend unterschiedlich sein.
2.2
Die Preise wurden von SJ unter Vorbehalt von Abgabenänderungen sowie wesentlichen Preissteigerungen bei Öl und Strom festgesetzt.
2.3
Die Preise sind immer einschließlich MwSt.

§ 3 Bezahlung, Stornierung und Änderung

3.1
Der Eingang einer Buchung wird von SJ durch die Zusendung eines Mietvertrages an den Mieter bestätigt.
3.2
Die 1. Rate in Höhe von 25 % des Mietpreises sowie eine evtl. Reiserücktrittsversicherung und Bearbeitungsgebühr sind 10 Tage nach Vertragsabschluss zahlungsfällig. Der Restbetrag, die 2. Rate, ist 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.
3.3
Bei Buchung später als 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ist der Gesamtpreis spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss zu zahlen. Bei Buchung später als 28 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ist die Gesamtpreis sofort nach Vertragsabschluß zu zahlen.
3.4
Mit der Zahlung der 1. Rate anerkennt der Mie-ter Mietbedingungen, Preise und Mietzeitraum und erklärt sein Einverständnis.
3.5
Werden die 1. und die 2. Rate nicht rechtzeitig bezahlt, kann SJ den Mietvertrag annullieren.
3.6
Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraums den Mietvertrag per Einschreiben schriftlich kündigen. Die Kündigung gilt erst ab dem Tag, an dem sie SJ physisch vorliegt.
3.7
SJ ist in diesem Fall berechtigt, eine angemes-sene Vergütung zu verlangen, wobei folgende Forderungen ohne weitere Nachweise gestellt werden können: Bis zu 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Gesamtmietpreises. Von 1 bis 60 Tagen vor Reiseantritt 80 % des Gesamtmietpreises. Doch immer mindestens 500 Dkk. Bei Kündigung des Vertrages werden die Buchungs-gebühr und eine evtl. Versicherungsprämie nicht zurückerstattet.
3.8
Eine Änderung des Mietzeitraums kann bis zu 60 Tagen vor Reiseantritt vorgenommen werden. Ist der Mietvertrag akzeptiert worden (1. Rate ist eingezahlt), wird eine Gebühr von 50 Dkk erhoben. Eine Änderung des Vertrags 1 bis 59 Tage vor Mietanfang ist nicht möglich und wird wie eine Stornierung behandelt.

§ 4 Kaution

4.1
SJ kann jederzeit eine Kaution verlangen. Diese wird mit der 2. Rate fällig oder spätestens bei der Schlüsselübergabe und dient als Sicherheit dafür, dass das gemietete Mietobjekt in einem schadenfreien und sauberen Zustand wieder abgegeben wird.
4.2
Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach der Abreise, wenn eine Kontrolle des Hauses gemachtworden ist und zufriedenstellend ausgefallen ist, zurücküberwiesen. Die Verbrauchskosten für Strom, Heizung (hierunter auch Brennholz), Telefon, Wasser und Sonderausstattung können nicht mit der Kaution verrechnet werden und sind bei der Abreise im Büro abzurechnen.

§ 5 Reiserücktrittsversicherung

5.1
Wir empfehlen den Abschluss einer Vollschutz- oder einer Reiserücktrittsversicherung über SJ. Der Preis hierfür wird je nach Mietpreis sowie Versicherungstyp festgesetzt. Aktuelle Preise und die Versicherungsbedingungen gehen aus Katalog und Internetseite von SJ hervor und werden Ihnen auf Anfrage gerne zugeschickt.
5.2
Die Versicherung wird abgeschlossen bei:
Europæiske Rejseforsikring A/S
Frederiksberg Alle 3
DK-1790 København V

§ 6 Pflichten des Mieters

6.1
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazu gehört, mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen.
6.2
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Mietobjekt sowie das Inventar und ist verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthalts passiert sind, vor seiner Abreise bei SJ zu melden. Alle Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach der Abreise des Mieters nicht gemeldete Schäden oder Mängel von SJ festgestellt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3
Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Hat der Mieter eine Endreinigung bestellt, muss er dennoch selbst aufräumen, Geschirr spülen, Kühlschrank und Gefrierschrank sowie die Mülleimer leeren. Die Endreinigung muss rechtzeitig bestellt werden.
6.4
Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich SJ und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen ist SJ nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesamten Mietpreis zu erstatten.

§ 7 Pflichten des Vermieters

7.1
SJ fungiert als Vermittler und ist daher verantwortlich für die Vermittlung des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter.
7.2
Die Informationen von SJ über die Mietobjekte basieren auf Besichtigungen und auf Angaben des Vermieters. SJ ist bestrebt, stets korrekte und objektive Informationen weiterzugeben. Da aber vor Beginn des Mietzeitraums Änderungen vorkommen können, über die SJ nicht informiert wurde, kann SJ dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.3
SJ behält sich das Recht vor, bei Vertragsbruch durch den Vermieter, Bearbeitungsfehlern, Fehlinformationen oder dergleichen entweder die eingezahlte Miete zurückzuüberweisen oder das Mietobjekt durch ein gleichwertiges Mietobjekt zu ersetzen. Sollte das Ersatzobjekt preisgün-stiger sein als das ursprünglich gemietete Miet-objekt, erhält der Mieter die Differenz erstattet.
7.4
SJ übernimmt keine Verantwortung für Verhältnisse, die nicht unmittelbar zum Mietobjekt gehören (z.B. Bademöglichkeiten, Angelmöglichkeiten, Straßensperrungen, Geschäftsschließungen, Straßenbauarbeiten, Umweltschäden usw.). SJ übernimmt auch keine Verantwortung für eine Wertminderung eines Ferienufenthalts durch z.B. Klimaverhältnisse, örtliche Bestimmungen und Verordnungen (Badeverbote, Wassermangel usw.). SJ übernimmt keine Verantvortung für lärmbelästigung durch Bauerei, Straßenverkehr u.ä.
7.5
SJ übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Schäden an sanitären Installationen, für verstopfte Abflüsse und Kanalisation sowie für das Auftreten von Insekten und Schädlingen.
7.6
In Verbindung mit diesem Vertrag schließt SJ keine Versicherung für Personen oder Sach-schäden ab, die dem Mieter oder dessen Mitreisenden während des Aufenthaltes evtl. entstehen.
7.7
Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich eventueller Druckfehler in den Katalogen oder Eingabefehler auf der Homepage. Bei Abweichungen zwischen Katalog- und Internetangaben gelten stets die Informationen im Internet.

§ 8 Reklamationen

8.1
Eventuelle Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen SJ spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter dafür gemäß §6.2 haftbar gemacht werden.Reklamationen aufgrund mangelhafter Endrei-nigung sind SJ sofort nach der Ankunft zu melden.
8.2
Der Mieter ist verpflichtet, SJ eine angemessene Zeit einzuräumen, um die Fehler oder Mängel auszubessern. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten für SJ zu verringern.
8.3
Erfolgen die Ausbesserungen nicht zufriedenstellend, ist dies SJ umgehend zu melden.
8.4
SJ werden innerhalb von 48 Stunden versuchen die Probleme zu erheben.

§ 9 Höhere Gewalt

9.1
Der Mietvertrag kann aufgrund von Höherer Gewalt (Krieg, Streik, Epidemien, Natur und Umweltkatastrophen oder Ähnlichem) oder aufgrund anderer Umstände, auf die SJ keinen Einfluss hat, ohne vorherige Ankündigung von SJ gekündigt werden.

§ 10 Ethische Regeln

10.1
SJ ist Mitglied des Verbandes Dänischer Ferienhausvermittler und folgt den ethischen Regeln, die vom Verband festgelegt wurden.
10.2
Sollten in Verbindung mit einem Mietverhältnis Probleme auftreten, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden, und sollte es nicht möglich sein, mit den anderen Parteien zu einer Übereinkunft zu kommen (z.B. durch eine Kompensation oder Ähnliches), hat der Mieter die Möglichkeit, sich in der Angele-genheit an den Beschwerdeausschuss des Verbandes Dänischer Ferienhausvermittler zu wenden. Weitere Informationen über den Beschwerdeausschuss finden Sie unter www.fbnet.dk.

§11 Streitfälle

11.1
Jede Auslegung des vorliegenden Mietvertrags erfolgt nach dänischem Recht. Gerichtsstand ist das für den Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet, zuständige dänische Gericht.

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